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Auf den Punkt

 
  • Beim Pedelec muss man mitstrampeln, während das E-Bike mit eigenem Motor und einem Gashebel auch ohne Treten fährt.
  • Je nachdem wie schnell Ihr elektrisches Fahrrad ist, gibt es individuelle Vorschriften über das Befahren von Radwegen, den Besitz eines Führerscheins und entsprechende Promillegrenzen.
  • E-Bikes dürfen innerorts Radwege nur befahren, wenn sie ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind.
  • Nur für Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h braucht man weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung.
 

Das Elektrofahrrad in Deutschland: E-Bike oder Pedelec?

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern. Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelec? Grundsätzlich gilt:

Das Pedelec, kurz für Pedal Electric Cycle, unterstützt den Fahrer nur, wenn er selbst in die Pedale tritt.

Das E-Bike hingegen, oft mit einem leistungsstärkeren Motor ausgestattet, kann auch ohne Zutun des Fahrers vorankommen.

Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug – mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.

Und so sieht es der Gesetzgeber
Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig. Schnellere Pedelecs – die sogenannten S-Pedelecs – und E-Bikes, die ohne eigenen Pedaldruck fahren, fallen dagegen rechtlich unter die Kraftfahrzeuge.

Pedelec
S-Pedelec
E-Bike bis 20 km/h
E-Bike bis 25 km/h
E-Bike bis 45 km/h
Rechtliche Einordnung Fahrrad Kleinkraftrad Leichtmofa Mofa Kleinkraftrad
Höchst­geschwindigkeit 25 km/h 45 km/h 20 km/h 25 km/h 45 km/h
Motor­unterstützung schaltet bei 25 km/h ab schaltet bei 45 km/h ab schaltet nicht ab schaltet nicht ab schaltet nicht ab
Motorleistung max. 250 Watt max. 500 Watt max. 500 Watt max. 500 Watt max. 500 Watt
Unterstützung nur beim Treten nur beim Treten auch ohne Treten auch ohne Treten auch ohne Treten
Allgemeine Betriebserlaubnis nein ja ja ja ja
Versicherungs­kennzeichen nein ja ja ja ja
Helm Fahrradhelm empfohlen Helmpflicht (Mofa- oder Motorrad­helm) Fahrradhelm empfohlen Helmpflicht (Mofa- oder Motorrad­helm) Helmpflicht (Mofa- oder Motorrad­helm)
Führerschein nein mindestens Führer­schein der Klasse AM (im Pkw-Führer­schein Klasse B enthalten) Führer­schein oder Mofa- Prüf­beschei­nigung oder Personal­ausweis (nur bei Geburts­datum vor 1.4.1965) Führer­schein oder Mofa- Prüf­beschei­nigung oder Personal­ausweis (nur bei Geburts­datum vor 1.4.1965) mindestens Führer­schein der Klasse AM (im Pkw-Führer­schein Klasse B enthalten)
Kindersitz/ Fahrrad­anhänger ja nein nein nein nein
Mindestalter nein 16 15 15 16
 

Ist beim E-Bike ein Nummernschild Pflicht?

Das hängt ganz von der Motorleistung und der Art des Antriebs ab.

  • E-Bikes und Pedelecs, die mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Motorleistung von maximal 250 Watt klassifiziert sind, gelten als Fahrräder, für die keine Zulassung und somit auch kein Kennzeichen nötig ist.
  • Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. Hier ist ein Versicherungskennzeichen Pflicht.
  • S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten bereits als Kraftfahrzeuge. Zum Fahren ist neben einem Kennzeichen auch eine Fahrerlaubnis der Klasse AM Voraussetzung.
 

E-Bike ohne Führerschein – Strafe?

Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 500 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Gut zu wissen: Ein schlichtes Vergessen des Führerscheins kostet meist nur ein geringes Bußgeld von 10 Euro, solange es sich nicht häuft. Und wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h keinen extra Führerschein. Hier genügt auch das Mitführen eines Personalausweises.

 

Sind E-Bikes ohne treten erlaubt?

Während Sie ein klassisches Pedelec nur dann voranbringt, wenn Sie in die Pedale treten, gibt es auch Modelle, die ganz ohne Ihre Tretkraft auskommen. Diese E-Bikes können bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h rein elektrisch fahren und werden über einen Gashebel gesteuert – auch Daumengas genannt. Im Straßenverkehr sind die E-Bikes ohne treten erlaubt, jedoch müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Entsprechender Führerschein
  • Helmpflicht beachten
  • Mindestalter (15 bzw. 16 Jahre)
  • Versicherungskennzeichen
  • Betriebserlaubnis
 

Die Rechte und Pflichten von Radfahrern schnell erklärt

 

Sie suchen weitere rechtliche Infos?
In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Straßenverkehr mit Fachanwalt Jan Kemperdiek.

 

Wo dürfen E-Bikes fahren?

Am besten fahren Sie auf der Straße. Bitte bedenken Sie aber, dass sich viele Autofahrer noch nicht an die schnelleren Radler gewöhnt haben. Wo Ihr E-Bike genau fahren soll, hängt von der Art des Elektrorades ab:

  • Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. Sie müssen es sogar, wenn Sie ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund sehen.
  • S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen nicht auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. Ausnahmen bestehen nur, wenn es durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt ist.
  • Gleiches gilt für E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas überschreiten. Diese müssen ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.

Stets gilt: Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, denn manche Wege dürfen ausschließlich von Radfahrern und nicht motorisierten E-Bikes genutzt werden. Sicherheit und Rücksichtnahme sind dabei immer oberstes Gebot!

 

Unerlaubt mit E-Bike auf Radweg: Strafe, mit der zu rechnen ist

Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro – mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro. Benutzen Sie mit Ihrem E-Bike den Gehweg, erhöht sich die Strafe sogar auf 50 Euro.

 

Höchstgeschwindigkeit: Wie schnell darf man mit einem E-Bike fahren?

Für jeden E-Bike-Typ gibt es spezielle Vorgaben, bis auf welche Geschwindigkeit sie elektrisch beschleunigen dürfen. Offiziell gelten folgende E-Bike Höchstgeschwindigkeiten:

  • Ein Pedelec darf durch Tretunterstützung auf maximal 25 km/h beschleunigen, darüber hinaus schaltet der Motor ab.
  • Ein S-Pedelec darf mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h schnell fahren
  • E-Bikes, die über ein Daumengas beschleunigt werden, dürfen ebenfalls maximal 45 km/h erreichen.

Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h gilt für Radfahrer jedoch nicht.

 

Strafen fürs zu schnell Fahren

Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten können. Fahren Sie in einer Fußgängerzone, Spielstraße oder 30er-Zone dennoch zu schnell, droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro.

 

Ab wann darf man E-Bike fahren?

In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden. Kinder ab zehn Jahren dürfen jedoch nicht mehr auf Gehwegen Rad fahren, sondern müssen den Radweg nutzen.

Für E-Bikes mit einem Elektromotor, der auch ohne Pedalunterstützung funktioniert, und für schnellere S-Pedelecs gibt es hingegen Altersbeschränkungen:

E-Bikes bis 20 km/h oder 25 km/h dürfen ab einem Alter von 15 Jahren mit einem Mofa-Führerschein gefahren werden.

S-Pedelecs und E-Bikes, die bis zu 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder eingestuft und dürfen ab 16 Jahren mit einem AM-Führerschein gefahren werden.

 

Gibt es eine E-Bike Helmpflicht?

Eine generelle Helmpflicht für Fahrräder gibt es nicht. Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Für E-Bikes, die ohne Pedalkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen können und als Leichtmofas gelten, besteht ebenfalls keine allgemeine Helmpflicht. Dennoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, auch auf solchen Rädern stets einen Helm zu tragen.

Hier besteht Helmpflicht: Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Diese gelten als Kleinkrafträder, bei denen das Tragen eines Helms gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

E-Bike fahren ohne Helm = Strafe

Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten. Werden Sie von der Polizei ohne Helm angehalten, droht ein Bußgeld ab 15 Euro aufwärts.

 

Promillegrenze beim E-Bike

Beim Fahren von Pedelecs gelten andere Promillegrenzen als bei schnelleren E-Bikes oder S-Pedelecs.

Promillegrenze Pedelec

Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust. Werden Sie mit 1,6 Promille oder mehr auf einem Pedelec erwischt, drohen Ihnen zusätzlich zur Geldstrafe und der MPU zwei Punkte in Flensburg.

Promillegrenze S-Pedelec

Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Die Strafe kann auf bis zu 3.000 Euro anwachsen, es drohen drei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis kann Ihnen bis zu sechs Monate entzogen werden.

 

Alkohol auf dem E-Bike: Bußgeld Tabelle

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer – oder am Lenker – geht. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Grenzwerte und die Konsequenzen, die bei Verstößen drohen.

Promillegrenze
Strafen
Pedelec ab 0,3 Bei Ausfallerscheinungen oder Unfall Geldstrafe, 2 Punkte, MPU
Pedelec mit mind. 1,6 oder mehr Geldstrafe, 2 Punkte, MPU
S-Pedelec ab 0,5 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, mindestens 1 Monat Fahrverbot
S-Pedelec mit mind. 1,1 oder mehr Geldstrafe, 3 Punkte, MPU, Fahrerlaubnis bis zu 6 Monate entzogen
 

Handy auf dem Pedelec

Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

 

E-Bike Tuning und Strafen

Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Konsequenzen, die drohen:

  • Für das Fahren ohne Zulassung drohen zwei bis drei Punkte, ein Bußgeld und gegebenenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Auch das Fahren ohne Versicherungsschutz kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz)

Gut zu wissen: Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Wenn Sie mit Ihrem E-Bike auf legale Weise schneller unterwegs sein wollen, helfen Ihnen ein paar andere Tricks. Sie können beispielsweise den Reifendruck anpassen – je höher, desto weniger Rollwiderstand. Lassen Sie Ihr Fahrrad möglichst wenig Probleme mit Antrieb und Bremsen auch regelmäßig warten. So sind Sie auf der sicheren Seite.

 

E-Bikes und Pedelecs versichern

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.

Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.

Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein. Hierfür gibts es unsere spezielle Fahrradversicherung, mit der Ihr teures Rad Tag und Nacht rund um die Uhr versichert ist.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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